Transparente Kosten für individuelle Lösungen

Die Honorarverrechnung ist zugeschnitten auf Ihre Anliegen und die Anforderungen des Mandats. Deshalb gibt es mehrere Möglichkeiten, wie die Abrechnung erfolgen kann. Im Rahmen des Erstgesprächs wird auch die Honorarvereinbarung über die laufende Rechnungslegung festgelegt.

Gerne übernehme ich auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung für Sie.

Zeithonorar

Üblicherweise erfolgt die Abrechnung nach vereinbartem Stundensatz. Die angefallene Zeitaufwand wird einzeln transparent erfasst und während des Mandats laufend oder nach Beendigung abgerechnet. Wurde ein Akonto geleistet, wird dieses bei der Abrechnung berücksichtigt. Außerdem werden Versicherungsleistungen in Abzug gebracht. Kostenersatz kann ebenso aufgerechnet werden.

Pauschalhonorar

In vereinzelten Angelegenheiten ist die Vereinbarung eines Pauschalbetrags möglich. Im Erstgespräch wird der zu erwartende Aufwand besprochen und ein Fixbetrag festgelegt. Damit steht die Höhe des Honorars von Anfang an fest.

Abrechnung nach Tarif

Bestimmte Kostenersatzansprüche und Versicherungsleistungen werden tarifmäßig nach dem Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG), den Allgemeinen Honorar-Kriterien (AHK) oder nach dem Notariatstarifgesetz (NTG) abgerechnet. Insbesondere werden so auch Prozesskosten bestimmt, die der unterlegene Prozessgegner zu ersetzen hat.

Bereit für Klarheit?

Ich stehe an Ihrer Seite. Gemeinsam finden wir den Weg – fair, strukturiert und entschlossen.

Honorar