Transparente Kosten für individuelle Lösungen
Gerne übernehme ich auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung für Sie.
Zeithonorar
Üblicherweise erfolgt die Abrechnung nach vereinbartem Stundensatz. Die angefallene Zeitaufwand wird einzeln transparent erfasst und während des Mandats laufend oder nach Beendigung abgerechnet. Wurde ein Akonto geleistet, wird dieses bei der Abrechnung berücksichtigt. Außerdem werden Versicherungsleistungen in Abzug gebracht. Kostenersatz kann ebenso aufgerechnet werden.
Pauschalhonorar
In vereinzelten Angelegenheiten ist die Vereinbarung eines Pauschalbetrags möglich. Im Erstgespräch wird der zu erwartende Aufwand besprochen und ein Fixbetrag festgelegt. Damit steht die Höhe des Honorars von Anfang an fest.
Abrechnung nach Tarif
Bestimmte Kostenersatzansprüche und Versicherungsleistungen werden tarifmäßig nach dem Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG), den Allgemeinen Honorar-Kriterien (AHK) oder nach dem Notariatstarifgesetz (NTG) abgerechnet. Insbesondere werden so auch Prozesskosten bestimmt, die der unterlegene Prozessgegner zu ersetzen hat.